Vehistra
Entfernungsrichtlinie

Was die kostenpflichtige Entfernung umfasst

Die kostenpflichtige Entfernung gilt für Seiten im Auktionsarchiv, die Vehistra Archive veröffentlicht und kontrolliert.

Entfernung der öffentlichen Seite

Genehmigte Anträge entfernen die öffentliche Auktionsseite aus Angebotslisten, Suchseiten und der internen Navigation.

410 Gone

Entfernte öffentliche Auktions-URLs liefern dauerhaft die Antwort 410 Gone, statt Fahrzeugdetails anzuzeigen.

Sitemap-Bereinigung

Entfernte URLs werden aus der Sitemap ausgeschlossen und die betroffenen Sitemap-Bereiche werden aktualisiert.

Google und andere Suchmaschinen

Die Deindexierung bei Google und anderen Suchmaschinen hängt nach dem Entfernen der öffentlichen URL vom Zeitpunkt des nächsten Crawls und von externen Systemen ab.

Was sich bei Vehistra ändert

Eine genehmigte Entfernung löscht die öffentliche Detailseite, Angebotskarten, interne Suchlinks und Sitemap-Einträge für die betroffene Auktions-URL, soweit diese Domain sie kontrolliert.

Was sich nicht ändert

Durch die Entfernung werden weder Datensätze der Quellanbieter noch Kopien auf Websites Dritter, Zahlungsunterlagen, der Kontoverlauf oder Prüfprotokolle gelöscht, die für Support und Finanzprüfungen erforderlich sind.

Support

Umfang der Erstattungsprüfung

Erstattungen werden durch Support und Finanzabteilung geprüft. Eine Erstattung stellt eine entfernte öffentliche Auktionsseite nicht automatisch wieder her.